MEHA-plus ist von der Qualitätssicherungsstelle „Erste Hilfe“ der VBG unter der Kennziffer 8.1621 landesweit ermächtigt Erste Hilfe Aus- und Fortbildungen in Betrieben, Behörden sowie in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder durchzuführen.
Somit haben Sie die Möglichkeit die Kosten der Kurse voll erstattet zu bekommen. Klären Sie bei welchem Unfallversicherungsträger Sie Mitglied sind und für wieviele Teilnehmer die Kosten von der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übernommen werden.
Eine Handlungshilfe der verschiedenen Versicherungsträger finden Sie im weiteren Verlauf dieser Seite.
Bei der Auswahl der richtigen Formulare und Abrechnung sind wir Ihnen gerne behilflich.
Als Mitglied der Berufsgenossenschaften können Sie sich das aktuelle Abrechnungsformular (Version 01-2023) herunterladen und direkt am PC ausfüllen.
Zum Formular gelangen Sie durch "klick" auf den Button Abrechnungsformular.
Die Abrechnung erfolgt zwischen der ermächtigten Stelle und dem zuständigen Unfallversicherungsträger.
Sie sind Mitglied der BGW, BGN oder Unfallkasse, beachten Sie bitte die nachfolgend beschriebenen Vorgänge.
Als Mitglied der BGW holen Sie sich bitte im Vorfeld eine Kostenzusage ein.
Nutzen Sie dazu das "Online-Verfahren zur Kostenübernahme" der BGW.
Durch "klick" auf untenstehenden Button gelangen Sie auf die Homepage der BGW zum Online-Verfahren.
Das Abrechnungsformular ist oben links mit einer Kostenübernahmebestätigung versehen.
Gerne stehen wir Ihnen auch hier bei Fragen zur richtigen Vorgehensweise zur Verfügung.
Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
Als Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaft und Gastgewerbe (BGN) müssen Sie das BGN-Anmeldeformular benutzen.
Das Formular wird Ihnen auf Anforderung mit Ihren Unternehmensdaten, Betriebststättenangaben und
BGN-Versicherungsnummer per Post zugestellt.
Die Abrechnung der Kursgebühren erfolg dann zwischen MEHA-plus als Ausbildungsstätte und der BGN.
Durch "klick" auf den Button "Anmeldeverfahren BGN" gelangen Sie direkt auf die Homepage der BGN zum neuen Anmeldeverfahren.
Unfallversicherung Bund und Bahn
Als Mitglied der UVB benötigen Sie im Vorfeld eine Kostenübernahmeerklärung Ihrer Unfallkasse.
Dazu können Sie sich auf der Homepage der UVB den entsprechenden Antrag herunterladen und ausfüllen.
Den ausgefüllten Antrag senden Sie bitte rechtzeitig vor Kursbeginn (sechs Wochen) an die UVB.
Mit der ausgestellten Kostenübernahmeerklärung rechnet MEHA-plus als Ausbildungsstelle die Kursgebühren direkt mit der UVB ab.
Durch "klick" auf den Button "Antrag auf Kostenübernahme" gelangen Sie direkt auf die
Homepage der UVB um Ihren Antrag zu stellen.
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